Ein Mehrkostenbescheid ist rechtswidrig, wenn sich die Krankenkasse nicht mit den vom Patienten vorgebrachten Gründen im Einzelfall im Bescheid auseinandersetzt. Eine formelhafte pauschale Begründung wird dem nicht gerecht.
Seit Ende 2017 sind nun wiederholt die Streitfragen um die Bewilligung von Wunschkliniken und um Mehrkostenverlangen der GKV vor Gericht verhandelt worden.
Im Rahmen einer einstweiligen Anordnung konnte in einem aktuellen Patientenfall ein Anerkenntnis der DAK zur Kostenübernahme im Sinne des Sachleistungsprinzips erwirkt werden. weiterlesen
Eine gesetzliche Krankenkasse hat die Verpflichtung, den Wünschen eines Versicherten bei der Auswahl einer Reha-Klinik zu entsprechen. Das gilt dann, wenn die Klinik als Rehabilitations-Einrichtung zugelassen ist.
Nachstehend geben wir Ihnen einen Überblick zu den wichtigsten, auf Veranlassung des Arbeitskreis Gesundheit für die Patienten erstrittenen Entscheidungen (zum Teil einstweiliger Rechtsschutz) zu den Problembereichen ambulant vor stationär, Wunsch- und Wahlrecht, Krankenkasse behindert rechtswidrig die Antragstellung.
Bei dem Arbeitskreis Gesundheit e. V. häufen sich die Anfragen von Patient:innen, deren Krankenkassen für die Bewilligung der Wunschklinik zum Teil erhebliche Zuzahlungen fordern. Die Zuzahlungsverlangen reichen dabei bis zu Beträgen von mehr als 4.000,- EUR.
Ein guter Tag für die Patienten, deren gesetzlich verbrieftes Recht bei der Auswahl der Klinik (Wunsch- und Wahlrecht nach § 9 Abs. 1 SGB IX und § 33 SGB I) immer wieder missachtet wird.