Eine Mitgliedschaft ist für eine Rehaklinik in vielerlei Hinsicht attraktiv!
Neben Ihren Vorteilen aus dem Klinikverzeichnis unterstützen Sie mit Ihrer Mitgliedschaft das Anliegen der Rehabilitation nachhaltig, da der Arbeitskreis Gesundheit e. V. in den Medien eine große Reichweite erzielt, qualifizierte Arbeitsmaterialien und Schulungen erarbeitet und Musterverfahren initiiert, die über den Einzelfall hinauswirken. Wir arbeiten nach folgendem Konzept:
Vorteile Mitgliedschaft
1. Homepage und Kliniksuche
Mitgliedskliniken sind mit einem Onlineprofil auf unserer werbefreien Webseite vertreten, wir berücksichtigen Alleinstellungsmerkmale und spezielle Therapieangebote zur erfolgreichen möglichst mehrkostenfreien Durchsetzung von Wunschkliniken im Sinne des Wunsch- und Wahlrechts. Als Mitgliedsklinik haben Sie einen eigenen Zugang zu Ihrem Profil.
2. Patientenberatung
Unsere qualitativ hochwertige und umfassende Patientenberatung unterstützt Patienten zu Themen wie erfolgreiche Reha-Antragsstellung, Suche und Zuweisung einer medizinisch geeigneten Wunschklinik oder Überprüfung / Abwendung von unberechtigten Mehrkostenverlangen. Der Arbeitskreis Gesundheit e. V. unterstützt kostenfrei mittels Formulierungshilfen und Rechtsbeistand im Widerspruchs- bis hin zum Klageverfahren.
3. Öffentlichkeits- und Pressearbeit
Die Unterstützung durch den Arbeitskreis Gesundheit e. V. bei der Durchsetzung von Patientenrechten hat nicht nur im Einzelfall positive Auswirkungen, sondern führt zu Verhaltens- und Gesetzesänderungen (z. B. IPReG: Abschaffung der 4-Jahres-Wiederholungsfrist bei Kinder-Reha auch für den GKV-Bereich; im AHB-Bereich wird in den meisten Indikationen, die medizinische Notwendigkeit der Rehabilitation nicht mehr in Frage gestellt, da die fachliche Einschätzung des behandelnden Akut-Krankenhaues anerkannt ist). Der Verein arbeitet regelmäßig mit verschiedenen Medien zusammen, erstellt und unterstützt Beiträge in (Fach-)Zeitschriften.
4. Musterverfahren
Durch unsere jahrzehntelange Erfahrung mit jährlich rund 1000 Patientenfällen haben wir stets einen aktuellen Überblick, wo Rehabilitation funktioniert und wo neue Probleme entstehen, um frühzeitig wichtige Signale an Kostenträger und Rehakliniken zu senden. Wir unterstützen
- Durchsetzung der Ansprüche im einstweiligen Rechtsschutz
- Durchsetzung von stationärer Reha im einstweiligen Rechtsschutz
- Abwehr von Mehrkostenverlangen
- Durchsetzung Bescheidung
- Durchsetzung gegenüber der GKV: ungekürzte Kostenübernahmeerklärung an Klinik statt pauschalisierter Kostenerstattung an Patient:innen
5. Einweiserschulungen
Der Arbeitskreis Gesundheit e. V. führt Schulungen von Sozialdienstmitarbeitern aus Akutkrankenhäusern durch und unterstützt mit zusätzlichen Arbeitshilfen für das AHB-Antragsverfahren. Sie sind das entscheidende Bindeglied zwischen zuweisendem Akutkrankenhaus und der Rehaklinik.
6. Patientenaufnahme in der Rehaklinik
Die Mitarbeiter in Ihrer Rehaklinik erhalten täglich Anrufe von ratsuchenden und verunsicherten Patient:innen bzw. Angehörig:innen, die Probleme bei Zuweisung zu Ihnen haben. Hier unterstützen wir Sie gern.
7. Unterstützer
Der Arbeitskreis Gesundheit e. V. unterstützt verschiedene Kampagnen zur Schaffung von mehr Öffentlichkeit für die Anliegen der Rehabilitation, insbesondere zur Stärkung von Patientenrechten und Rehakliniken.
8. Beitrittsbedingungen
Mitglied kann jede Rehaklinik in öffentlicher oder privater Trägerschaft werden. Die Aufnahme im Verein erfolgt per Beitrittserklärung jeweils für das laufende Kalenderjahr. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um ein weiteres Beitragsjahr, sofern nicht unter Einhaltung der 2-monatigen Kündigungsfrist zum Jahresende gekündigt. Der Mitgliedsbeitrag wird am Ende des Kalenderjahres fällig und beträgt derzeit 1000,00€/Jahr. Eine Aufnahmegebühr entfällt.
Gerne helfen wir Ihnen auch persönlich weiter:
Ihre Ansprechpartnerin
Frau Ulrike Dörr-Enke
Tel.: 0341 - 870 59 59 0
Fax: 0341 - 870 59 59 59
E-Mail: info@arbeitskreis-gesundheit.de